Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für
Lengauer & Partner
eine Marke von

Dominik Andreas Lengauer

Stand: Jänner 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen zwischen Lengauer & Partner, einer Marke von Dominik Andreas Lengauer (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden.


1.2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (B2B). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

1.4. Individuelle Vereinbarungen, Angebote oder Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, schriftliche Beauftragung oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

3. Leistungsumfang

3.1. Der Auftragnehmer erbringt administrative und verwaltungstechnische Dienstleistungen, insbesondere:

- Backoffice- und Büroorganisation
- E-Mail- und Posteingangsmanagement
- Kundenservice- und Hotline-Dienstleistungen
- Assistenz- und Organisationstätigkeiten
- Datenaufbereitung und Datenerfassung
- Faktura sowie Zahlungsüberwachung und Mahnwesen bis zur Übergabe an ein Inkassobüro

3.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

3.3. Sofern nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Erfolg.

4. Abgrenzung der Beratung

4.1. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine betriebswirtschaftliche Beratung und keine Inkassodienstleistungen.

4.2. Sämtliche rechtlichen, steuerlichen und unternehmerischen Entscheidungen liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

5. Servicezeiten

5.1. Die regulären Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich.

5.2. Leistungen außerhalb dieser Zeiten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt.

5.3. Außerhalb der Servicezeiten besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung oder Reaktion, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1. Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

6.2. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit sämtlicher bereitgestellter Inhalte und Weisungen.

6.3. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund mangelnder Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und sind gesondert zu vergüten.

7. Systemzugriffe und IT-Infrastruktur

7.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bevorzugt in eigenen Systemen (z. B. Ticketsysteme) zu erbringen.

7.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zugriff auf kundenseitige Systeme abzulehnen, sofern Sicherheits-, Organisations- oder Haftungsrisiken bestehen.

7.3. Der Kunde ist verantwortlich für Zugangsdaten, Berechtigungen, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Systemverfügbarkeit und Datensicherung.

7.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste oder Störungen, die auf kundenseitige oder fremde Systeme zurückzuführen sind.

8. Weisungen und Kommunikation

8.1. Weisungen, Änderungen oder Zusatzaufträge sind ausschließlich in Textform (E-Mail, Ticketsystem) verbindlich.

8.2. Kurzfristige Änderungen, Eilaufträge oder Zusatzleistungen gelten als Mehraufwand und werden gesondert verrechnet.

8.3. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Leistungserbringung keine schriftliche Beanstandung, gilt die Leistung als genehmigt.

9. Entgelt und Abrechnung

9.1. Die Abrechnung erfolgt angebotsgemäß auf Stundenbasis, pauschal oder im Rahmen von Monatspaketen.

9.2. Zusatzleistungen und Leistungen außerhalb der Servicezeiten werden nach Aufwand verrechnet.

9.3. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

9.4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen auszusetzen.

10. Faktura und Mahnwesen

10.1. Der Auftragnehmer handelt ausschließlich ausführend nach Weisung des Kunden.

10.2. Der Kunde ist allein verantwortlich für Beträge, Fristen, Mahnstufen und die rechtliche Durchsetzbarkeit der Forderungen.

10.3. Der Kunde hält den Auftragnehmer vollumfänglich schad- und klaglos, sofern Dritte Ansprüche im Zusammenhang mit Faktura oder Mahnwesen geltend machen.

10.4. Inkassodienstleistungen werden nicht erbracht.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.

11.2. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

11.3. Subunternehmer werden vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet.

12. Nutzungsrechte

12.1. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an Arbeitsergebnissen für interne Zwecke.

12.2. Vorbestehendes Know-how und Systeme verbleiben beim Auftragnehmer.

13. Haftung

13.1. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

13.2. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf maximal EUR 2.000 pro Schadensfall beschränkt.

13.3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

13.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

14. Höhere Gewalt


14.1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Cyberangriff, Krankheit, Pandemie) entbinden den Auftragnehmer für deren Dauer von der Leistungspflicht.

14.2. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

15. Vertragsdauer und Kündigung

15.1. Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

15.2. Unbefristete Verträge können einmal jährlich zum jeweiligen Vertragsstichtag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.
Diese Regelung wurde individuell vereinbart und ist wirtschaftlich angemessen.

15.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16. Datenaufbewahrung und Übergabe

16.1. Daten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und danach automatisch gelöscht, sofern keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

16.2. Eine Datenübergabe bei Vertragsende erfolgt in gängigen Formaten.

16.3. Übergabe- oder Migrationsleistungen über den Standardumfang hinaus sind gesondert zu vergüten.

17. Abwerbeverbot und Vertragsstrafe

17.1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie 12 Monate danach keine Mitarbeiter oder Subunternehmer des Auftragnehmers abzuwerben.

17.2. Für jeden Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000 vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

18. Referenznennung

18.1. Eine Referenznennung des Kunden (Name, Logo) erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung.

19. Schlussbestimmungen

19.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2. Gerichtsstand ist ausschließlich Braunau am Inn.

19.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

19.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.